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   OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09   

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OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des AufenthG 2004 § 104 a Abs 3 S 1; keine Ermessensprüfung bei AufenthG 2004 § 104a Abs 3 S 2; Ausnahmefall zur Ausreisepflicht aufgrund der Straffälligkeit eines Familienmitgliedes; Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkretisierung des unbestimmten bzw. ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffs der "besonderen Härte"; Schützenswerte Rechtsposition eines sog. "faktischen Inländers"; Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 3 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Altfallregelung, Bleiberecht, Straftat, häusliche Gemeinschaft, besondere Härte, Suizidgefahr, begleitete Abschiebung

  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; EMRK Art. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.

    (vgl. auch hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG) Davon dürften letztlich auch die Antragsteller ausgehen, wenn sie in diesem Zusammenhang (nur) eine ordnungsgemäße "Ermessensentscheidung" reklamieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

  • OVG Saarland, 31.05.2006 - 2 W 6/06

    Zum Abschiebungsschutz eines suizidgefährdeten Ausländers

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 1.3.2006 - 6 F 4/06 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 W 6/06 -).

    Der Antragsgegner hat in seiner Entscheidung (Seite 4) ausdrücklich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem sich ausführlich mit dieser Thematik befassenden Beschluss vom Mai 2006 (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 W 6/06 -, n.v.) Bezug genommen.

  • VG Saarlouis, 24.08.2009 - 10 L 675/09

    Einstweilige Anordnung; Abschiebungsschutz; inlandsbezogenes

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. August 2009 - 10 L 675/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24.8.2009 - 10 L 675/09 - muss erfolglos bleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Eine schützenswerte Rechtsposition selbst eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers auf der Grundlage des Art. 8 EMRK als so genannter "faktischer Inländer" kommt allenfalls in Betracht, wenn von seiner abgeschlossenen "gelungenen" Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Grundvoraussetzung für die Annahme eines rechtlichen Abschiebungshindernisses auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 EMRK ist, ausgegangen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Saarland, 24.06.2009 - 2 B 348/09

    Regelsausweisung bei ai Deutschland aufgewachsener Straftäter

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -) Eine "gelungene" soziale und wirtschaftliche Integration der Antragsteller zu 1) und 2) und damit auch der minderjährigen Kinder kann ungeachtet der nun vorgetragenen Bemühungen um eine Beschäftigung nicht angenommen und insbesondere nicht aus den für Juli beziehungsweise August 2009 angegebenen Beschäftigungsverhältnisse bei Reinigungsfirmen hergeleitet werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 2 O 45/09

    Bleiberechtsregelung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Saarland, 19.06.2001 - 2 B 318/09
    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -) Eine "gelungene" soziale und wirtschaftliche Integration der Antragsteller zu 1) und 2) und damit auch der minderjährigen Kinder kann ungeachtet der nun vorgetragenen Bemühungen um eine Beschäftigung nicht angenommen und insbesondere nicht aus den für Juli beziehungsweise August 2009 angegebenen Beschäftigungsverhältnisse bei Reinigungsfirmen hergeleitet werden.
  • OVG Bremen, 11.02.2009 - 1 S 498/08

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Altfallregelung,

  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr sowie der Integration

  • VfGH Österreich, 14.10.1999 - G 91/98

    Fortpflanzungsmedizingesetz Österreich - Gesetzliche Einschränkungen der

  • AG Waiblingen, 07.06.2001 - M 1553/01
  • FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 156/95
  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr sowie der Integration

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte aufgrund Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 22.10.2009, 2 B 445/09, keinen Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 10 L 675/09, OVG 2 B 445/09 und 2 E 17/10 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde.

    Zur Begründung kann zunächst vollinhaltlich auf den Bescheid des Beklagten vom 29.07.2009 sowie die im Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 24.08.2009, 10 L 675/09, und des OVG des Saarlandes vom 22.10.2009, 2 B 445/09, verwiesen werden, zumal im Hauptsacheverfahren keine neuen, zu anderer Beurteilung Anlass gebenden Tatsachen vorgetragen sind.

    Das OVG des Saarlandes hat in dem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, ausdrücklich erkannt, dass es die dem Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 24.06.2009 zum Bundesverfassungsgericht zugrunde liegende Rechtsansicht nicht teilt.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Saarland, 06.01.2010 - 2 B 476/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Dem Verwaltungsgericht ist zuzustimmen, dass der Antragsteller, der 1998 im Alter von 15 Jahren mit der Mutter nach Deutschland eingereist ist und seither hier lebt, die insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) geltenden Voraussetzungen - offensichtlich - nicht erfüllt.

    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) Von einer gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration des Antragstellers kann nicht ernsthaft ausgegangen werden.

    (vgl. zu der Altfallregelung im einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - und Beschluss vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) Ohne dass dies hier entscheidungserheblich wäre, bleibt darauf hinzuweisen, dass eine bei mehreren Straftaten zwischenzeitlich erfolgende Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde wegen der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung entgegen der Ansicht des Antragstellers keinen (teilweisen) "Verbrauch" für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes zur Folge hat.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 2 ME 186/10

    Androhung der Abschiebung eines Ausländers durch die Ausländerbehörde und

    Nicht ausreichend ist es, wenn sich der Ausländer - wie die Antragsteller - über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat (OVG Saarland, Beschl. v. 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, juris Langtext Rdnr. 26 m. w. N. = NVwZ-RR 2010, 290 ).
  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 2 A 13/10

    Staatenloser aus Syrien - Erteilung eines Reiseausweises

    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80) Im Fall des Klägers ist trotz eines verhältnismäßig geringen Zeitraums seines Aufenthalts in Deutschland ab dem Jahre 2002 von einer "gelungenen" und abgeschlossenen Integration auszugehen.
  • OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11

    Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass sich der Betreffende über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2010 - 2 B 286/10 -, SKZ 2011, 68, Leitsatz Nr. 58, vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, SKZ 2010, 218 Leitsatz Nr. 35, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, SKZ 2010, 71 Leitsatz Nr. 61, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80) Ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt erst eröffnendes "Privatleben", das eine "Verwurzelung" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht.(vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, InfAuslR 2011, 92, und vom 30.4.2009 - 1 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1239) Schon daran fehlt es hier.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1

    Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09.

    hierzu den zwischen den Beteiligten ergangenen PHK-Beschluss des OVG des Saarlandes vom 14.12.2008, 2 D 495/09; siehe auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Nicht ausreichend ist es, wenn sich der Ausländer - wie die Kläger - über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat (OVG Saarland, Beschl. v. 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, juris Langtext Rdnr. 26 m. w. N. = NVwZ-RR 2010, 290 ).
  • OVG Saarland, 04.02.2011 - 2 A 227/10

    Begrenzung von Ausweisungswirkungen

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2011 - 2 A 293/10 -, vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, SKZ 2010, 218 Leitsatz Nr. 35, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, SKZ 2010, 71 Leitsatz Nr. 61, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80).
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

    Vielmehr sind bei einer Abschiebung entsprechende Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS).
  • OVG Saarland, 19.02.2015 - 2 B 400/14

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - psychische Erkrankung mit

    Daher hat der Antragsgegner, wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, die nach der ständigen Senatsrechtsprechung(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS) bei einer Suizidgefährdung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, also die Überprüfung der Reisefähigkeit durch einen Arzt, eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung, die Mitgabe eines Vorrats von erforderlichen Medikamenten und die Inempfangnahme der Kranken am Flughafen des Zielstaates durch einen Arzt sicherzustellen, der über die eventuell erforderliche weitere Behandlung - etwa eine stationäre Aufnahme - entscheidet.
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 808/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fortführung der familiären

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 1827/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; gesetzliche

  • VG Saarlouis, 24.08.2009 - 10 L 675/09

    Einstweilige Anordnung; Abschiebungsschutz; inlandsbezogenes

  • VG Saarlouis, 30.04.2015 - 3 K 1032/14

    Rechtsschutz im Asylrecht

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine kosovarische Staatsangehörige

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